Versicherungsmissbrauch | Versicherungsdetektive Leipzig


Von Versicherungsmissbrauch spricht man, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder schuldhaft ein Schadensereignis herbeiführt und gegenüber der Versicherung angibt, der Schaden sei durch ein zufälliges Ereignis oder durch Dritte entstanden. Beim Straftatbestand des Versicherungsmissbrauchs (§ 265 StGB) handelt es sich um die vorsätzliche Schädigung oder Zerstörung oder Diebstahlsvortäuschung einer versicherten Sache. Sinn der Handlung ist natürlich, die Versicherungssumme ausgezahlt zu bekommen.

 

Die erfahrenen Versicherungsdetektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Leipzig ermitteln beim Verdacht auf Versicherungsmissbrauch und Versicherungsbetrug: 0341 3549 012-0.


Einfallsreichtum bei fingierten Schäden


Nicht selten kommt es beim Versicherungsmissbrauch zu fingierten Einbrüchen. Ein Täter gibt dem Einbrecher den Tipp, dass die Luft rein sei, der andere bricht ein, macht Beute und das "Opfer" streicht die Versicherungssumme ein (und erhält vermutlich sogar noch einen Großteil der "Beute" zurück). Die Dreistigkeit der Verursacher von Versicherungsmissbrauch ist mitunter erstaunlich. So wurden bei Ebay schon häufig TV-Geräte mit Hochspannungsschäden angeboten, inkl. Originalrechnung – ein Kauf, den man einzig für die Haftpflichtversicherung tätigt. Auch Auffahrunfälle werden häufig gezielt für den Versicherungsmissbrauch provoziert.

 

 

Betrugsabwehr und Betrugsprävention sind ein Muss für jede Versicherungsgesellschaft. Die Wirtschaftsermittler der Aaden Detektei Leipzig helfen gerne: info@aaden-detektive-leipzig.de.


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Schadensereignisse im Zusammenhang mit Fahrzeugen sind klassische Fälle, in denen durch Falschangaben Versicherungsbetrug begangen wird. Mithilfe sachverständiger Experten prüfen die Aaden Detektive Leipzig diese Fälle.